Wie werde ich Gildebruder
Jeder unbescholtene männliche Bürger der Stadt Schleswig und der Umlandgemeinden kann Mitglied der Gilde werden, wenn er seinen Wohnsitz länger als ein Jahr dort hat. Er muss das 21. Lebensjahr vollendet haben.
Die Aufnahme eines neuen Mitgliedes erfolgt auf Vorschlag eines Gildebruders bei der Vorsteherschaft, d.h. der Anwärter braucht einen Fürsprecher in der Gilde. Die Vorsteherschaft legt den Antrag der Generalversammlung zur Entscheidung vor – die Wahl erfolgt in geheimer Abstimmung.
Es können bis zum nächsten Schützenfest drei Jahre vergehen, bevor die Neulinge in ehrenvoller Zeremonie vor dem Ältermanntisch zum Gildebruder "geschlagen" werden. In ihrer "Fahnenrotte" führen sie ein heiteres Leben. Diese Gemeinschaften bleiben ein Leben lang bestehen.
Einen Gildebruder aus Schleswig erkennt ihr am schwarzen Zylinder – einen Gildebruder der Altstädter St. Knudsglide von 1449 am schwarzen Zylinder mit Pompon links …. achtet mal darauf und sprecht uns bei Interesse an einer Mitgliedschaft gerne an!
Wie endet die Mitgliedschaft? Typischerweise endet die Mitgliedschaft mit dem Tod. Als Zeichen der Verbundenheit begleiten oder tragen die Gildebrüder ihren verstorbenen Gildebruder auf seinem letzten Weg. Die Witwen der verstorbenen Gildebrüder bleiben Teil der Gemeinschaft – ihnen gilt die besondere Fürsorge aller Gildebrüder und -schwestern.